Mit der Eigentumsfinanzierung BW – Basisförderung unterstützt das Land Baden-Württemberg Familien mit Kindern beim Kauf oder Erwerb eines Eigenheims mit langfristigen, zinsverbilligten Z 15-Darlehen.

Bau und Erwerb neuer Immobilien

Gefördert wird der Bau oder der Erwerb neuen, selbstgenutzten Wohnraums. Als neu gelten Immobilien innerhalb von vier Jahren nach Bezugsfertigkeit.
Für ab dem 01.01.2016 eingereichte Förderanträge gelten die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014.
Für Immobilien, die die Voraussetzungen eines Effizienzhaus-Standard nachweislich erfüllen oder für barrierefreien neuen Wohnraum können Sie eine Förderung aus der Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung erhalten.

Z 15-Darlehen mit Zinsverbilligung

Die Basisförderung erfolgt in Form eines langfristigen Z 15-Darlehens mit 15-jähriger Zinsbindung und 10-jähriger Zinsverbilligung. Die Darlehen der Eigentumsfinanzierung BW werden von der L-Bank direkt an die geförderten Familien vergeben.

Ergänzungsförderung für wachsende Familien

Wachsende Familien haben die Chance, gegebenenfalls eine Ergänzungsförderung in Form einer Verlängerung der Zinsverbilligung des Z 15-Darlehens zu erhalten. Eine Ergänzungsförderung wird gewährt,
wenn innerhalb von sechs Jahren (mindestens) ein weiteres Kind zum Haushalt dazukommt,
die weiteren Fördervoraussetzungen eingehalten sind und das zum Zeitpunkt der Beantragung der Ergänzungsförderung geltende Landeswohnraumförderungsprogramm eine entsprechende Förderung vorsieht.
Während der Laufzeit des Programms 2015/2016 erfolgt beim ersten hinzukommenden Kind eine Verlängerung der Zinsverbilligung bis zum Ende des 13. Jahres. Bei einem danach hinzukommenden zweiten Kind wird die Verbilligung bis zum Ende des 15. Jahres (Ende der Zinsbindung) verlängert. Ab dem dritten hinzukommenden Kind wird ein Tilgungszuschuss von 4.000 Euro, bei einem vierten und jedem weiteren hinzukommenden Kind jeweils ein Tilgungszuschuss von 2.500 Euro gewährt.

Erforderliche Eigenleistungen

Die Förderung setzt eine angemessene Eigenleistung voraus. Diese beträgt grundsätzlich mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten; bei erstrangiger Absicherung der L-Bank-Darlehen in der Regel mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten.
Mindestens 8,5 Prozent der Gesamtkosten müssen Sie durch Eigenkapital (Spar- oder Bausparguthaben, Aktienkapital, Grundstücke) finanzieren. Der Rest kann durch handwerkliche Eigenleistungen erbracht werden.
Verfügen Sie nicht über genügend Eigenkapital, um die Mindesteigenleistungsquote von 15 Prozent zu erfüllen, und sind handwerkliche Eigenleistungen nicht möglich, kann ein Teil des möglichen Darlehens in einen Zuschuss (so genannter Direktzuschuss) umgewandelt werden. Dieser Zuschuss gilt dann als Eigenkapital zur Erfüllung der Mindestquote.

Quelle: www.l-bank.de

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