Zinsgünstige Darlehen für den Bau, Ersterwerb oder die erstmalige Schaffung einer selbst genutzten Immobilie in Kommunen mit hohem oder überdurchschnittlichen Bedarfsniveau. Die Städte und Gemeinden, in denen eine Förderung möglich ist, sind in der Übersicht zu den Kostenkategorien blau gekennzeichnet. Eine Förderung in anderen Orten ist nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. bei kinderreichen Familien, schwerbehinderten Haushaltsangehörigen oder wenn ein kommunales wohnungspolitisches Handlungskonzept zur Quartiersentwicklung diese Möglichkeit eröffnet.
Antragsberechtigte
Die Förderung konzentriert sich auf Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und
- aus mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder
- einer schwerbehinderten Person (Grad der Behinderung mindestens 50) bestehen. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln.
Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie unter dem Reiter „Formulare, Merkblätter und Service“ oder Sie prüfen Ihre Förderberechtigung online mit unserem interaktiven Chancenprüfer – Wohneigentum.
Wichtig: Entscheidend für die Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde. Bitte vereinbaren Sie mit dieser Stelle einen Beratungstermin.
Verwendungszweck
Gefördert wird
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in einem neuen selbstständigen Gebäude durch Neubau, Aufstockung eines Gebäudes oder Anbau an ein Gebäude,
- der Ersterwerb eines durch Neubau oder Erweiterung entstandenen Eigenheims oder einer Eigentumswohnung vom Bauträger,
- die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung durch Änderung,
- Nutzungsänderung eines Gebäudes oder der Ersterwerb eines solchen Förderobjektes.
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn
- ein Baubeginn bzw. ein Vertragsabschluss vor Erteilung der Förderzusage durch die Bewilligungsbehörde erfolgt ist,
- die angemessenen Gesamtkosten im Bereich der Bewilligungsbehörde überschritten werden,
- Wohn- und Schlafräume kleiner als 10 qm sind,
- es sich um eine Eigentumswohnung in einem Hochhaus handelt.
Eigenleistung
Eigenleistung muss mindestens in Höhe von 15% der Gesamtkosten erbracht werden, davon die Hälfte mit eigenen Geldmitteln oder durch ein lastenfreies Grundstück. Das Starterdarlehen wird auf den Teil der Eigenleistung angerechnet, der nicht in Geldmitteln erbracht werden muss.
Quelle: www.nrwbank.de
Bezüglich der konkreten Förderhöhe und Konditionen erhalten Sie weitere Informationen über einen persönlichen FörderCheck.
