Mit der Wohnraumförderung unterstützt das Land Rheinland-Pfalz beim Bau oder Kauf von selbst genutzten Immobilien, bei der Schaffung von Mietwohngebäuden und bei der Modernisierung von Wohnimmobilien. Dabei gelten als wesentliche Ziele die Unterstützung sozial stabiler Bevölkerungsstrukturen und eine Förderung von innovativen, kosteneffizienten, ressourcenschonenden und barrierefreien Arten des Bauens und Wohnens. Hierfür stehen attraktive Förderinstrumente zur Verfügung. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, als Förderbank des Landes, ist mit der Umsetzung der Wohnungsbauprogramme beauftragt. Sie ist Partner und Berater für die Wohnungswirtschaft, für Bau- und Kaufinteressierte, für Modernisierer und für die Kreditwirtschaft in allen Fragen der Wohnraumförderung.
Förderung von selbst genutztem Wohnraum
Sie wollen Wohneigentum kaufen oder bauen?
Die ISB unterstützt Sie dabei mit einem ISB-Darlehen Wohneigentum.
Wer wird gefördert?
Bauherren oder Käufer selbst genutzten Wohneigentums, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt
Wie wird gefördert?
Mit einem Darlehen der ISB, das in der Regel im Nachrang gesichert wird. Das ISB-Darlehen Wohneigentum setzt sich zusammen aus einem Grunddarlehen in Höhe von 30 % der Gesamtkosten sowie ggf. einem oder mehreren Zusatzdarlehen in Höhe von jeweils 5 % der Gesamtkosten.
Zusatzdarlehen in Höhe von 5 % der Gesamtkosten können gewährt werden
- bei Ersatzneubauten
- bei Haushalten, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 LWoFG um nicht mehr als 10 % überschreitet
- je Kind
- je haushaltsangehörige Person mit Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von wenigstens 50) oder Pflegestufe I bis III
- bei Kombinationsmaßnahmen (Ankauf mit gleichzeitigem Umbau, Ausbau, Erweiterung oder Umwandlung)
Die Darlehensobergrenzen für das ISB-Darlehen Wohneigentum ist abhängig von der Fördermietenstufe, in der sich das Objekt befindet. Je nach Fördermietenstufe gelten folgende Höchstbeträge:
| Fördermietenstufe | Darlehensobergrenze (EUR) |
|---|---|
| 1-2 | 120.000 |
| 3-4 | 135.000 |
| 5-6 | 150.000 |
Was wird gefördert?
- Neubau, der Ersterwerb oder der Ankauf von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung
- Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung von selbst genutzten Wohnungen
- Der Ankauf der bereits bewohnten Mietwohnung
- Ersatzneubau nach Abriss
Quelle: www.isb.rlp.de
Weitere Fördermöglichkeiten der ISB Bank erhalten Sie über einen persönlichen FörderCheck.
